Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen
Wenn Sie sind gesetzlich krankenversichert sind und sich wegen Krankheit oder nach einer Operation vorübergehend nicht selbst versorgen können, haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Haushaltshilfe beantragen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus.
- Voraussetzung ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie pflegen oder den Haushalt führen kann.
- Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens 4 Wochen pro Krankheitsepisode gewährt.
- Leben hilfebedürftige Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt, können die Kosten für eine Haushaltshilfe bis 26 Wochen übernommen werden.
Außerdem müssen Sie gesetzliche Zuzahlungen leisten. - Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte oder Freunde um Hilfe bitten.
Zugelassen bei allen Krankenkassen und Sozialträgern:
- Wir sind bei allen Krankenkassen und Sozialträgern anerkannt.
- Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung und Abrechnung.
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